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die anlagen der berliner verkehrsbertriebe stellen de jure keinen oeffentlichen raum dar. sie werden aber tagtaeglich von hunderttausenden menschen als solcher wahrgenommen und benutzt. sie sind oeffentlich zugaenglich und unterliegen damit dem bundesdatenschutzgesetz.

nach den angaben der bvg sind in den berliner u-banhoefen ca. 700 kameras installiert. die kameras sind weder schwenkbar noch zoombar. ihre grosse anzahl ermoeglicht der bvg jedoch eine nahezu lueckenlose uberwachung der bahnhoefe. die bilder der kameras werden in vier leitstellen (u nollendorfplatz, u alexanderplatz, u kleistpark und u osloer str) vom wachpersonal eingesehen. alle kamerabilder werden nacheinander in 10sec intervallen auf die bildschirme geschickt, das wachpersonal kann sie jedoch auch manuell steuern. aufgezeichnet wird, wo ein notrufknopf eines ubahnhofes gedrueckt wurde. aufbewahrungsdauer der aufnahmen, falls nicht von strafrechtlicher relevanz, ergibt sich aus der technik der bvg und betraegt 30 tage.